Seit 1984 gibt es zudem den weiterführenden Berufsabschluss: Industriemeister Akustik- und Trockenbau. Von der Bundesfachabteilung wurde im Jahr 2006 auch die Aufnahme der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“ in den Teil C der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für das Bauwesen) durchgesetzt.
Seitdem ist Trockenbau auch bauvertragsrechtlich offiziell als eigenständiges Gewerk anerkannt.
In Deutschland gibt es zwei Ausbildungsberufe: der zweijährige Ausbaufacharbeiter / -in (mit dem Schwerpunkt Trockenbauarbeiten) sowie der dreijährige Trockenbaumonteur / -in.
Der Trockenbau ist auch in den folgenden Berufen wesentlicher Bestandteil der Gesellen- und Meisterausbildung:
Stuckateur /- in, Zimmermann, Fliesenleger / -in und Schreiner / -in /Tischler/- in.
Wirtschaft und Recht
In der Vergangenheit gab es häufig Rechtsstreitigkeiten, ob die Ausführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten
als Teilbereich eines Handwerkes der Anlage A der Handwerksordnung den entsprechenden Einschränkungen unterlag.
Dies wurde per Gesetz vom 31. Mai 2000 (handwerksrechtliche Klarstellung) endgültig verneint.
Beschichtungen der erstellten Wände und Verkleidungen, außer den bereits genannten Verspachtelungen, gehören jedoch laut Handwerksordnung nicht zu den Trockenbauarbeiten, sondern vielmehr zum Aufgabenbereich der Maler und Stuckateure.
Quelle: Wikipedia